Wir freuen uns, dass wir aufgrund der stabil niedrigen Inzidenzwerte, und nach Rücksprache mit dem Sportbund der Stadt Aachen den Präsenzsportbetrieb wieder aufnehmen können!

Ab kommenden Donnerstag, den 17.06.2021 ist es so weit.
Alle Kurse finden wieder in Präsenz entweder in der Halle, oder auch gerne auf der Wiese hinter dem Vereinsheim statt.
Ausnahme: Für den Hip-Hop-Kurs und Kids -Motion suchen wir derzeit neue Trainer, sodass diese beiden Kurse leider noch nicht starten können.

Bitte beachtet hierzu auch die unten stehende Übersicht.

 
Natürlich gelten die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin. In den Umkleiden, WCs und im Flur könnt Ihr nach eigenem Ermessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, falls es dort zu eng werden sollte.
 
Vor einer Trainingseinheit bitte Stoßlüften um für Frischluft zu sorgen.
 
Sportgeräte und Matten können leider nicht genutzt werden. Selbst mitgebrachte Trainingsgegenstände und Matten könnt Ihr natürlich gerne benutzen.
 
Zur Nachverfolgbarkeit ist es weiterhin nötig, dass durch Eure Trainerinnen und Trainer Teilnehmerlisten geführt werden, und diese von den Trainerinnen und Trainern aufbewahrt werden.
 
Wir wünschen Euch einen guten und erfolgreichen Start in den Präsenzbetrieb!
 

Der Vorstand

Die Regelungen der Stufen 1 und 2 in der Übersicht:

 Stufe 2
7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1
Stufe 1
7-Tage-Inzidenz stabil unter 35
Kontaktbeschränkungen
(siehe § 4 CoronaSchVO)

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.

Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.

Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

   
Kinder-/ Jugendarbeit
(siehe § 12 CoronaSchVO)
Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt.
Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich.
Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.
Kultur
(siehe § 13 CoronaSchVO)

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.

Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.

Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.

Ab 1. September 2021:
Musikfestivals können mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

Sport
(siehe § 14 CoronaSchVO)

Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung.

Innen ist kontaktfreier Sport (einschl. Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich.

Innen ist Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu 12 Personen erlaubt.

Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt.

Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität).

Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.

Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.

Ab 1. September 2021:
Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Tests) erlaubt.