Liebe Sportlerinnen und Sportler,

in dem vom Landessportbund vermittelten Auszug aus der seit dem 28.12.2021 gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW ergibt sich, dass für die gemeinsame Sportausübung drinnen grundsätzlich die 2G+-Regelung gilt.

Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis (kein Selbsttest!) verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).

Für Kinder und Jugendliche gelten die folgenden Sonderregelungen:

  • Kinder bis zum Schuleintritt sind immunisierten Personen gleichgestellt.

  • In den Schulferien (27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022) sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt.

  • Daher benötigen Schüler*innen bei der gemeinsamen Sportausübung in den Ferien, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).

Für die von unseren Trainer*innen angebotenen Kurse bedeutet das im Allgemeinen (für Erwachsene):

Vollständiger Impfnachweis oder Genesenennachweis (≤ 6 Monate) und Antigen-Test (max. 24 Std.) oder PCR-Test (max. 48 Std.) für die Kurse

Body Fit Kurs, Bodystyling, Faszientraining, Fit-Form-Fun, Fitnessgymnastik, Modern Jazz Dance, Pilates, Qigong, Shotokan Karate, Tennis, Wirbelsäulengymnastik, Yoga

Für die Kurse mit Kindern und/oder Schüler*innen (Eltern-Kind-Turnen, Hip Hop, Kids Martial Arts, Kids motion) wird das bedeuten, dass wir zur Vereinfachung der Prozedur leider erst am 10.01.2022 mit dem Training beginnen.

Über weitere Aktualisierungen werden wir euch auf dem Laufenden halten.

In Namen des gesamten Vorstands wünsche ich allen Sportlerinnen und Sportlern für das kommende Jahr viel Gesundheit, Glück und erfolgreiche Trainingsstunden.

Mit herzlichen Grüßen

Tobias Schürholz

1. Vorsitzender des ATV 1847 e.V.